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FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Studium an der TU Dortmund


  1. Informationsquellen für Studieninteressierte
  2. Abschlüsse an der Technischen Dortmund
  3. Organisatorisches: Wie? Wann? Wo?
  4. Rund um den Numerus Clausus (NC)
  5. Fakultät/Fachbereich, Dekanat, Fachschaft - was ist das?
  6. Sonstige Studienfragen
  7. Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr (FSJ / FÖJ)
  8. Promotionsvorhaben
  9. Studium ohne Abitur

 

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1. Informationsquellen für Studieninteressierte
Wo finde ich Hinweise zur Studienorganisation?
Was gibt es für Informationsmöglichkeiten?
  • Studienführer, Wegweiser und Informationen zum Einstieg gibt es im Einstiegsportal der TU Dortmund.
  • Eine Übersicht der Einführungsveranstaltungen für Erstsemester (Studienanfänger) findet sich hier.
  • Informationen zum kommentierten Vorlesungsverzeichnis hier.
  • Studienordnungen und Prüfungsordnung finden sich auf der Seite des Prüfungsmanagement.
  • Bei Fragen zu Lehrveranstaltungen wenden Sie sich am besten direkt an den jeweiligen Dozenten / die jeweilige Dozentin
  • Um Probleme mit Hilfe der Erfahrungen anderer Studierender zu lösen sind die Fachschaften der richtige Ansprechpartner.
  • Bei speziellen Fragen die das Studienfach betreffen helfen die Studienfachberater Ihnen gerne weiter.
  • Informationen zu Gastvorträgen, Raumänderungen, Meldeterminen etc. werden auf den Schwarzen Brettern der Fakultäten ausgehängt.


Wo kann ich mich über ein Studium informieren?


Wo bekomme ich Infos zu den Studienangeboten der TU Dortmund?
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2. Abschlüsse an der Technischen Universität Dortmund
Welche Studienabschlüsse sind an der TU Dortmund möglich?

Folgende Studienabschlüsse können erworben werden:

Was ist ein Bachelor- oder Master-Abschluss?

Die TU Dortmund hat die ersten zweistufigen Studiengänge eingeführt: Den Bachelor of Science (B.Sc.) bzw. Bachelor of Arts (B.A.), und im Anschluss daran nach eigenem Wunsch, den Master of Science (M.Sc.), Master of Arts (M.A.) oder Master of Education (M.Ed.).

Der Bachelor ermöglicht den Studierenden bereits nach etwa drei Jahren Studium einen Berufseinstieg. Der Master bedeutet weitestgehend eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung. Beide Studienformen eröffnen den Studierenden die Möglichkeit, einen Teil des Studiums an ausländischen Hochschulen zu absolvieren, und zwar ohne wertvolle Zeit zu verlieren, da die erbrachten Studienleistungen von den Hochschulen einander anerkannt werden.

Zur Zeit werden bundesweit die traditionellen Studiengänge mit den Abschlüssen Diplom und Magister Artium von Bachelor- und Masterstudiengängen (konsekutive/gestufte Studiengänge) abgelöst.

Auch in der Lehrerbildung ist diese Studienstrukturreform geplant. Neben einigen anderen Universitäten bietet die Technische Universität Dortmund im Rahmen eines Modellversuchs des Landes NRW seit dem Wintersemester 2005/2006 gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung an.

Beim Bachelor-Studiengang handelt es sich um ein 6-semestriges Studium, das einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss anbietet. Bachelor-Studiengänge sind polyvalent, sie eröffnen Berufsfeldorientierungen, ohne bereits das Studienangebot auf bestimmte Berufe einzuschränken. Im Bachelor-Studiengang des Modellversuchs werden zwei Fächer mit unterschiedlicher Gewichtung studiert.

Eine Besonderheit des Dortmunder Modells ist der Bereich Bildung und Wissen. Zentrale Kompetenzen in den Bereichen Medieneinsatz, Kommunikation, Fremdsprachen und Umgang mit Vielfalt werden in fachnaher Ausgestaltung vermittelt. Praktika an Schulen und im außerschulischen Kontext unterstützen bei der Berufsfeldorientierung.


Zusatzstudiengänge, Weiterbildungsstudiengänge

Diese Zusatzqualifizierungen setzen ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.


Weiterbildende Studien

Angebote für Weiterbildende Studien haben berufsqualifizierenden Weiterbildungscharakter und schließen mit einem Zertifikat ab.
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3. Organisatorisches: Wie? Wann? Wo?
Wie bekomme ich einen Studienplatz?

Je nach Fach und Semester, für das Sie sich bewerben möchten, gelten unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Einige Fächer an TU Dortmund haben einen NC (man sagt auch: örtliche Zulassungsbeschränkung), andere sind hingegen zulassungsfrei.

Bei den zulassungsfreien Studiengängen benötigen Sie lediglich den Einschreibeantrag, aus dem hervorgeht, was Sie für Formalitäten zu beachten haben. Die Einschreibung ist online über das Studierendensekretariat möglich.

Bei zulassungsbeschränkten Fächern müssen Sie sich hingegen bewerben. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Universität (Orts-NC) über das Studierendensekretariat. Hier finden sich auch die aktuellen Fristen.

Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
Fax: 0231/755-5346

Zentrum für Information und Beratung (ZIB)
Emil-Figge-Str. 72
Campus Nord
44227 Dortmund
Info-Telefon 0231/755 - 2345


Wann ist Studienbeginn?

Der Studienbeginn
Das Sommersemester beginnt am 1.4. und das Wintersemester am 1.10.

Vorlesungs-/Veranstaltungsbeginn ist später: Mitte April und Mitte Oktober.
Die Einführungsveranstaltungen liegen vor Vorlesungsbeginn.
Weiteres zu Terminen, Zeiten, Fristen
.


Wie lange dauert ein Studium?
  • Die Bachelorstudiengängen dauern meist 6 Semester.
  • Die Masterstudiengängen dauern meist 3-4 Semester.
  • Die Dauer der Zusatz- oder Weiterbildungsstudiengänge ist unterschiedlich.

Kann ich auch im Ausland studieren?

Studienpläne und Studienordnungen verschiedener Fächer empfehlen einen Studienaufenthalt im Ausland. Es bieten sich Feriensprachkurse, Praktika und Studienaufenthalte an. Es stehen in begrenztem Umfang auch Stipendien zur Verfügung. Zuständig für diese Fragen ist das Akademische Auslandsamt (www.aaa.uni-dortmund.de).

Dort erhalten Sie Stipendienführer des DAAD und Länderbroschüren, die über Studienmöglichkeiten an ausländischen Hochschulen informieren. Das akademische Auslandsamt führt regelmäßig zum Studienbeginn Informationsveranstaltungen zu Auslandspraktika und -studien durch und ist bei Interesse und Fragen hierzu als Ansprechpartnerin zu kontaktieren.


Was muss ich bei einem Hochschulwechsel beachten?

Das Wechseln der Hochschulart/ des Hochschulortes oder des Studienganges kann viele Gründe haben, fachliche oder auch persönliche. Folgende Fragestellungen klären Sie an der Hochschule, zu der Sie wechseln möchten:

  • Erkundigen Sie sich, ob die Art der Abschlussprüfung (Diplom, BA/MA, Lehramt) beziehungsweise, ob die gewünschten Neben-/ Vertiefungsfächer (Diplom, Master) oder die gewünschten Fächerkombinationen (Bachelor, Lehramt) hier möglich sind.
    Als erste Anlaufstelle kann hier die allgemeine Studienberatung, das Zentrum für Information und Beratung (ZIB) der TU Dortmund, helfen.

    Als weitere Kontaktstelle dient hier die Studienfachberatung: StudienfachberaterInnen sind Lehrende einer Fakultät, die sich sehr gut mit der jeweiligen Studienordnung, der Prüfungsordnung und den Möglichkeiten des Studiums auskennen.
  • Prüfen Sie, ob für das gewünschte Studium/den Studienabschnitt eine Zulassungsbeschränkung besteht und welche Fristen gelten. Infos zu den zulassungsbeschränkten Studiengängen bzw. Fächern finden Sie über das Studierendensekretariat der TU Dortmund. Auch das Zentrum für Information und Beratung (ZIB) kann Ihnen hier weiterhelfen.
  • Erkundigen Sie sich, ob alle (sonstigen) Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt sind (Hochschul-Zugangsberechtigung, Praktika, Sprachkenntnisse etc.). Fragen Sie bei der Studienfachberatung nach.
  • Beantragen Sie frühzeitig die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsbüro (entscheidend für Ihre Semestereinstufung):

    Prüfungsverwaltung:

    Die Prüfungsverwaltung ist u. a. zuständig für die Verwaltung der Diplom- und BA/MA-Prüfungen der Studiengänge der Fakultäten Mathematik, Informatik, Chemietechnik, Elektro- und Informationstechnik, Maschinenbau, Bauwesen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaft und Soziologie, Sprach- und Literaturwissenschaften und Geschichte sowie Musik, Kunst, Textilgestaltung, Sport und Geographie.
    Die Prüfungen in den Studiengängen der anderen Fakultäten der Technischen Universität Dortmund werden nicht von der Prüfungsverwaltung, sondern von den jeweiligen Fakultäten selbst bzw. alle Lehramtsstudiengänge vom Staatlichen Prüfungsamt betreut.

    Emil-Figge-Str. 61, Campus Nord
    www.tu-dortmund.de/pruefungsangelegenheiten


    Staatliches Prüfungsamt:

    Das Staatliche Prüfungsamt organisiert die erste Staatsprüfung für Lehramtsstudiengänge, berät über diese Prüfung und führt Anerkennungen und Anrechnungen von Studienleistungen durch.

    Ort: Technische Universität Dortmund
    Staatliches Prüfungsamt
    Emil-Figge-Str. 68
    Campus Nord
    Telefon: 0231/755-4165
    Webseite: www.pruefungsamt.nrw.de
  • Für die Anerkennung von Studienleistungen, die an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen erbracht worden sind, sind die Prüfungsämter zuständig.
  • Für die jeweilige Anerkennung anderer Studienabschlüsse (Diplom / Bachelor) ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig. Informationen dazu liefert das Prüfungsmanagement.
Bitte beachten:
  • In den Studiengängen, die örtlich zulassungsbeschränkt sind, bestehen oft auch in höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen. Erkundigen Sie sich im Studierendensekretariat vor dem Wechsel, ob für Ihr gewünschtes Fach eine Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern besteht
  • Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Fach bewerben, so müssen Sie die Einstufungsbescheinigung des Prüfungsamtes der Technischen Universität Dortmund vorlegen.
  • Falls Sie bereits an einer anderen Universität im selben Studiengang einen Studienplatz hatten, müssen Sie nachweisen, in welchem Fachsemester Sie dort eingeschrieben waren, um das Studium hier fortsetzen zu können. Hierfür benötigen Sie eine Studienbescheinigung des letzten Studiensemesters, aus der die Anzahl der bisherigen Fachsemester hervorgeht. Diese erhalten Sie in Ihrer alten Hochschule.
  • Den Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes im höheren Fachsemester erhalten sie über das Studierendensekretariat.
Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester:
für das Sommersemester: 15.03.
für das Wintersemester: 15.09.


Wehrdienst - Wie wirken sich die neuen Einberufungsregelungen auf meinen Studienbeginn aus?

Seit Beginn des Jahres 2003 gelten neue Einberufungsregelungen. Das betrifft die Heranziehungsgrenze in Lebensjahren und die bei der Musterung festgestellten Tauglichkeitsstufen, sowie Männer mit Ausbildungsvertrag. Gut recherchierte Informationen zu den neuen Regelungen und deren Umsetzung in der Praxis bietet die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen.

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4. Rund um den Numerus Clausus (NC)

Ich möchte ein NC-Fach studieren, will aber vorher ein FSJ / FÖJ machen. Hat es Sinn, wenn ich mich trotzdem schon bewerbe?

Wird das FSJ bei einem anerkannten Träger durchgeführt und kann nachgewiesen werden, wird das FSJ bei einer Bewerbung an einer Hochschule oder Fachhochschule ebenfalls als Dienst berücksichtigt (ähnlich wie der Dienst bei der Bundeswehr oder Zivildienst).

Tipp für Anfragende: auf jeden Fall bewerben, bei Zulassung absagen, Zulassungsbescheid für die erneute Bewerbung im nächsten Jahr aufheben und geltend machen und vor allem: Nachweis des Dienstes miteinreichen.



Ich möchte ein NC-Fach studieren, muss aber vorher meinen Zivildienst machen. Hat es Sinn, wenn ich mich trotzdem schon bewerbe?

Wenn jemand Wehr- oder Zivildienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet oder von der Betreuung/Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder anderer pflegebedürftiger Angehöriger (bis zur Dauer von 3 Jahren) in Anspruch genommen ist, kann eine Bewerbung für NC-Fächer zu Beginn bzw. während dieser (Dienst-) Zeit sehr sinnvoll sein.

Bekommt man nämlich während dieser (Dienst-) Zeit eine Zulassung (ohne das Studium beginnen zu können), hat man bei Wiederbewerbung bis spätestens zum zweiten Bewerbungszeitraum nach Ende der (Dienst-)Zeit einen Anspruch darauf, zugelassen zu werden. Der Zulassungsbescheid muss der Wiederbewerbung beigelegt werden.

Bewerberinnen und -Bewerber können bei der Wiederbewerbung versuchen, mit einem "Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortwunsches" einen Studienplatz an derselben Hochschule zu bekommen, für die der erste Zulassungsbescheid gegolten hatte.

Nähere Infos:
"Erneute Auswahl nach einem Dienst für NRW-Studiengänge" (ZVS Info online)


Ich will mich für ein NC-Fach bewerben, bin aber eingeschrieben. Muss ich mich exmatrikulieren?

Wenn Sie sich für einen anderen Studiengang bzw. an einer anderen Hochschule bewerben möchten, brauchen Sie sich deswegen nicht zu exmatrikulieren. Vorsichtshalber sollten Sie sich aber für das bisherige Studium zunächst rückmelden, um im Fall einer Ablehnung nicht ohne Studienplatz dazustehen.

Falls Sie eine Zulassung bekommen und sich wegen Hochschulwechsels exmatrikulieren wollen, können Sie bis Vorlesungsbeginn im Studierendensekretariat, die Erstattung Ihrer Rückmeldegebühren beantragen.

Achtung: Bei NC-Fächern ist zu bedenken, dass das bisherige Studium nicht als Wartezeit angerechnet wird. Zeit spart, wer im Wunschfach schon "Scheine" gemacht hat. Wer in ein Fach ohne NC wechseln will, kann ohne vorherige Bewerbung einen Antrag auf Umschreibung beim Zentrum für Studienangelegenheiten stellen.


Ich bin im Nachrückverfahren zugelassen worden, und die Vorlesungszeit läuft schon eine Weile. Was mache ich jetzt?

Das kommt darauf an, ob die Zeit reicht, um die Pflichtveranstaltungen des 1. Semesters noch erfolgreich absolvieren zu können oder ob Sie schon zu viel versäumt haben. Ob und wie Sie Versäumtes nachholen können, erfahren Sie immer unmittelbar bei den Dozenten und Dozentinnen der jeweiligen Lehrveranstaltung.

Nehmen Sie auf jeden Fall mit der entsprechenden Studienfachberatung
und/oder Ihrer Fachschaft Kontakt auf.

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5. Fakultät/Fachbereich, Dekanat, Fachschaft - was ist das?

Fachbereich/Fakultät - Unterschied?

Unter Fakultäten versteht man die einzelnen wissenschaftlichen Abteilungen an einer Hochschule. Fachbereich ist an der TU Dortmund lediglich der alte Name für eine Fakultät.

  • Die TU Dortmund gliedert sich in 16 Fakultäten.
  • Die Leitung einer Fakultät übernimmt der Dekan, die Vertretung der Prodekan.
  • Eine Fakultät gliedert sich danach wiederum in wissenschaftliche Einheiten, z.B. in Institute und Lehrstühle.


Bedeutung der Nummer einer Fakultät (z.B. FAK 1, Fakultät Mathematik)?

Jede Fakultät ist einer Nummer zugeordnet, was zur Erleichterung bzw. besseren Orientierung, z.B. im Vorlesungsverzeichnis, dient.


Fakultäten an der Universität Dortmund?

Die Technische Universität Dortmund gliedert sich in 16 Fakultäten:

Fachschaft

Die Fachschaft ist die gewählte Interessen-Vertretung der Studierenden eines Studienganges. Sie ist Anlaufstelle bei allen Problemen, die das Studium betreffen. Zu Beginn eines Semesters bereiten die Fachschaften ein Erstsemesterfrühstück vor, um sich kennen zu lernen. Des weiteren werden Vorbereitungs-Tutorien für Prüfungen angeboten. Termine sind an den Info-Brettern der jeweiligen Fachschaft zu finden. Liste aller Fachschaften der TU Dortmund.


Dekanat

Das Dekanat ist das Sekretariat der Fakultät oder anders ausgedrückt die Fakultäts-Verwaltung.
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6. Sonstige Studienfragen
Wo bekomme ich einen BAföG-Antrag?

Diesen gibt es beim Studentenwerk in der Mensa-Nord an der TU Dortmund. Dort muss der Antrag auch wieder abgegeben werden. Weitere Infos im Netz oder unter Tel. 0231-755-3642.


BAföG bei Studienwechsel oder zweitem Studium?

Möglicherweise müssen Sie dann ohne Förderung auskommen. Sobald Sie nämlich immatrikuliert sind und somit den Studierendenstatus haben, fallen Sie unter die Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Es besagt, dass, sobald man immatrikuliert ist, jedes Semester automatisch als gefördertes Semester gilt - unabhängig davon, ob man einen BAföG-Antrag gestellt hat oder nicht. Wann auch immer Sie Ihren Antrag stellen: Das BAföG-Amt wird ihn so behandeln, als hätten Sie mit Ihrer Immatrikulation auch gleich Förderung nach dem BAföG bezogen. Sie können sich also nicht einschreiben und "das BAföG" für spätere Zeiten aufheben.

Achtung: Die Entscheidung für einen Fachwechsel sollte möglichst schon während des ersten Semesters, spätestens aber am Ende des 2. Semester fallen. Ein späterer oder ein weiterer Fachwechsel kann zum völligen Verlust der Förderung führen. Auf alle Fälle sollten Sie - auch hinsichtlich künftiger Gesetzesänderungen - rechtzeitig beim BAföG-Amt nachfragen!

Weitere Infos: www.das-neue-bafoeg.de


Was bedeutet eigentlich "SWS"?

"SWS" steht für den Begriff "Semesterwochenstunden". Der Umfang eines Studiengangs wird nicht nur nach seiner Dauer in Fachsemestern (Regelstudienzeit), sondern auch nach dem zeitlichen Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden (SWS) gemessen.

Dazu muss man wissen, dass Sommersemester (1. April bis 30. September) und Wintersemester (1. Oktober bis 31. März) sich aus Vorlesungszeit und vorlesungsfreier Zeit zusammensetzen. Umgangssprachlich wird der Begriff "Semester" oft synonym mit "Vorlesungszeit" gebraucht; die vorlesungsfreie Zeit nennt man "Semesterferien".

Eine SWS ist eine Lehreinheit von 45 Minuten pro Woche für die Dauer eines Semesters (ca. 15 Wochen). Doppelstündige Lehrveranstaltungen (90 min) = 2 SWS Doppelstündige Lehrveranstaltungen im 14tägigen Rhythmus = 1 SWS

Errechnung der Anzahl SWS bzw. Lehrveranstaltungen für das Fach, um das Studium in der Regelstudienzeit abschließen zu können: Anzahl der SWS geteilt durch Anzahl der Studiensemester ergibt durchschnittliche Anzahl der Wochenstunden für das Fach (z.B. Lehramt) in einem Semester (prinzipielle Orientierung).


Was ist der Unterschied Hochschule/Fachhochschule?

1. Universität/ Technische Hochschule (TH) - Lust auf Theorie
  • Eine Universität/ Technische Hochschule (TH) bietet die Möglichkeit, sich sehr intensiv mit dem Lehrstoff auseinanderzusetzen; hier ist demnach das Lehrstoffangebot wesentlich umfangreicher als an den Fachhochschulen.
  • Universitäten werden bevorzugt von Studierenden, die sehr viel mehr Spaß daran haben, selbständig zu arbeiten.
  • Universitäten/ Techniche Hochschulen bieten zusätzliche Spezialisierungen (viele Wahlfächer).
  • Universitäten verfügen meist über bessere Ausstattungen als Fachhochschulen.
  • Universitäts-Absolventen haben eine bessere Chance, in höhere Besoldungs- Gehaltsgruppen eingeordnet zu werden und höhere Positionen innerhalb der Unternehmen besetzen zu können.
Den Universitäten geht es bei ihrer Ausbildung weniger um ein vertieftes, berufspraktisches Wissen, als um die Systematik und um Theoriemodelle: nämlich darum, (Unternehmens-)Praxis zu abstrahieren, zu verallgemeinern, Grundkenntnisse zu gewinnen und Zusammenhänge aufzuzeigen.


2. Gesamthochschule (GHS)

Schüler mit einer Fachhochschulreife, die einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss anstreben, können an Gesamthochschulen (GHS) die fachgebundene Hochschulreife erwerben. Dazu besuchen sie während des Grundstudiums studienbegleitend in drei Fächern Brückenkurse, die sie bis Ende des Grundstudiums erfolgreich abschließen müssen (= qualifizierte Zwischenprüfung), womit sie in Ergänzung zur fachlichen Leistungsprüfung die Zulassung zum Hauptstudium erhalten.


3. Fachhochschule (FH) - Lust auf Praxis
  • Die Fachhochschulen (FH) bieten einen engen Kontakt zwischen Studierenden und Hochschullehrern. Die Studierenden lernen, üblicherweise, in kleinen und sehr intensiv betreuten Studiengruppen.
  • In diesen Lerngruppen wird eine stark anwendungsbezogene Arbeit vermittelt.
  • Das Studium ist untergliedert in zahlreiche Praktika; dadurch wird eine hohe Praxis- und Berufsnähe garantiert.
  • Ein Studium an der Fachhochschule zeichnet sich in der Regel durch eine kürzere Studiendauer bis zum Diplom aus.

Prognosen?

Jeglicher Informationsgehalt über Ihre beruflichen Möglichkeiten und Bewerbungschancen ist begrenzt, schon weil manche Ereignisse (wirtschaftlicher als auch politischer Art, Arbeitsmarktentwicklungen und vieles mehr) nicht vorhersehbar sind.

Prüfen Sie deshalb Ihre persönlichen Voraussetzungen für den angestrebten Beruf. Prüfen Sie also, ob Sie die erforderlichen Fähigkeiten für den gewünschten Beruf mitbringen, und erkundigen Sie sich, welche es sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Berufswahl frühzeitig über die zu erwartenden Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und verschließen Sie sich nicht vorschnell Alternativen, um sich im späteren Berufsleben in Ihrem Bereich Ihre Chancen zu vergrößern.

Mehr Infos: www.uni-essen.de/isa/auswahl_frm.htm
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7. Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr (FSJ / FÖJ)
Abitur und dann? Noch keine Lust, sich in das Unileben zu stürzen oder eine Ausbildung zu beginnen? Noch keine klaren Vorstellungen, wie es beruflich weitergehen kann? Aber Lust, sich für andere zu engagieren und etwas für die Gemeinschaft zu tun? Wie wäre es dann mit einem Freiwilligen Dienst?

Einsatzstellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) gibt es viele: Ob Umweltschutz oder Altenheim, Kulturinstitution oder Sportverein. Ob In- oder Ausland. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

In jedem Bundesland gibt es Anlaufstellen, die für FSJ und FÖJ zuständig sind. Das Freiwillige Jahr dauert 12 bis 18 Monate und beginnt in der Regel am 1. September ­ deshalb sollten die Bewerbungen bereits im Frühjahr raus.


Broschüre:

"Für mich und für andere - Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr" so heißt eine aktuelle Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in der alles Wissenswerte zum Thema zusammengestellt wurde.

Die Broschüre liefert alles Wissenswerte rund um das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr und die Generationsübergreifenden Freiwilligendienste. Sie gibt einen Überblick zu den immer beliebter werdenden Einsätzen im Ausland. Durch zahlreiche praktische Erfahrungsberichte erhalten interessierte Jugendliche einen Einblick in den Alltag der Engagierten in den unterschiedlichsten Einsatzfeldern.

Zur Broschüre:
www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3598.html


Fragen und Antworten zum FSJ / FÖJ:
Für mich und andere. Alles Wissenswerte zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) - 40 Fragen und Antworten auf einer Website:
www.bmfsfj.de/doku/fsj-foej/ Bewerbung an der Hochschule:
Wird das FSJ bei einem anerkannten Träger durchgeführt und kann nachgewiesen werden, wird das FSJ bei einer Bewerbung an einer Hochschule oder Fachhochschule ebenfalls als Dienst berücksichtigt (ähnlich wie der Dienst bei der Bundeswehr oder Zivildienst).


Tipp für Anfragende: auf jeden Fall bewerben, bei Zulassung absagen, Zulassungsbescheid für die erneute Bewerbung im nächsten Jahr aufheben und geltend machen und vor allem: Nachweis des Dienstes miteinreichen.


Hier können die Infos nachgelesen werden:
ZVS Info online "Die erneute Auswahl nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs - nur für Nordrhein-Westfalen-Studiengänge -"
www.zvs.de/Service/Download/Merkblaetter/M06b.pdf
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8. Promotionsvorhaben

Förderung schon beantragt?

Bewerbungsformular für die Förderung eines Promotionsvorhabens:
www.zib.uni-dortmund.de/content/Bewerbungsformular_PromStip.pdf

Info zu den Vergaberichtlinien:
www.zib.uni-dortmund.de/content/Vergaberichtlinien.pdf


Hast Du schon einen Betreuer oder eine Betreuerin für dein Promotionsvorhaben gefunden?

  • Ja. Dann brauchst Du vielleicht noch eine Promotionsordnung? (siehe Liste)
  • Nein. Wende Dich an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses [pdf].
    Im Promotionsausschuss werden Beschlüsse über die Zulassung zur Promotion besprochen. Gleichzeitig kann der/die jeweilige Vorsitzende als Vermittler/in fungieren, um einen passenden Betreuer oder Betreuerin für Dein Thema zu finden.

Hast du schon die Promotionsordnung?
Die Übersicht unten zeigt Dir, wo Du diese erhalten kannst.



Weißt Du wie Du dein Promotionsstudium finanzierst?

  • Dezernat 1
    Das Dezernat 1 ist für die Graduiertenförderung und Promotionsstipendien an der TU Dortmund zuständig:
    Dezernat 1, Abt. 1.1
    August-Schmidt-Str. 4
    Tel: 0231/ 755-5824
  • Fakultät
    Frag doch mal in Deinem Fach nach. Oft gibt es fachspezifische Stipendien, Preise oder Förderungen.
  • Akademisches Auslandsamt
    Emil-Figge-Str. 72
    Tel: 0231/ 755-5525
    www.aaa.uni-dortmund.de
  • Stipendienstiftungen:
    Einige Stipendienstiftungen findest Du in dieser Übersicht.
  • E-Follows.net
    www.e-fellows.net ist ein Online-Stipendium und Karrierenetzwerk.


Bist Du Studierender aus dem Ausland und möchtest in Deutschland promovieren?

Akademisches Auslandsamt
Wende dich doch an Cornelia Banski aus dem Akademischen Auslandsamt.
Sie berät ausländische Studienbewerber/innen zum Studium und zur Promotion an der TU Dortmund.

Akademisches Auslandsamt
Emil-Figge-Str. 72
Tel: 0231/ 755-2595 (Frau Banski)
banski@verwaltung.uni-dortmund.de
www.aaa.uni-dortmund.de


DoktorandInnen-Stammtisch
Der DoktorandInnen-Stammtisch Dortmund trifft sich in der Regel jeden 3. Montag im Monat und steht allen interessierten Promovierenden und Promovierten offen.

Die aktuellen Stammtisch-Termine und -Themen finden sich auf der Webseite https://ssl.thesis.de/vor-ort/nrw/dortmund


Literatur zum Thema Promotion

  • Gunzenhäuser, Randi; Haas, Erika (2000): Promovieren mit Plan. Ihr individueller Weg - von der Themensuche zum Doktortitel. Wien.
  • Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.) (2001): Promotionsmöglichkeiten für FH-Absolventen. Sammlung der einschlägigen Bestimmungen aus den Promotionsordnungen der Universitäten. Bad Honnef.
  • Herrmann, Dieter; Verse-Hermann, Angela (1999): Geld fürs Studium und die Doktorarbeit. Frankfurt.
  • Keller, Ansgar (2002): Promotionsmöglichkeiten von Fachhochschulabsolventen an Universitäten. Übersicht zum ggenwärtigen Stand und Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung (Studie auf der Baiss von 60 Universitäten mit über 180 ausgewerteten Promotionsordnungen, gültig für rund 250 Fakultäten/Fachbereiche, und umfangreichem Anhang rund um das Thema "Promotion").
  • Knigge-Illner, Helga (2002): Der Weg zum Doktortitel. Strategien für die erfolgreiche Promotion. Frankfurt a.M.
  • Maecenata Stipendienführer (2000): Maecenata-Verlag. Berlin.
  • Messing, Barbara; Huber, Klaus-Peter (1998): Die Doktorarbeit. Vom Start zum Ziel. Ein Leit(d)faden für Promotionswillige. Hamburg.
  • Plümper, Thomas (2003): Effizient schreiben. Leitfaden zum Verfassen von Qualifizierungsarbeiten und wissenschaftlichen Texten. München.
  • Koepernik, C./Moes, J./Tiefel, S. (Hrsg.) (2006): GEW-Handbuch Promovieren mit Perspektive. Ein Ratgeber von und für Doktoranden. Bielefeld: Bertelsmann Verlag.
  • Stock, Steffen; Schneider, Patricia; Peper, Elisabeth; Molitor, Eva (Hrsg.): Erfolgreich promovieren. Ein Ratgeber von Promovierten für Promovierende. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg 2006. ISBN 3-540-29671-9.
Ansprechpartner und weitere Informationen

Fakultät Ansprechpartner Ergänzungen
Mathematik
www.mathematik.uni-dortmund.de
Dekanat Mathematik
zur Dekanatshomepage
Tel: 0231-755-3051
Promotionsordnung
www.chemie.uni-dortmund.de/fb03/de/Studium/Promotion/index.html
Physik
www.physik.uni-dortmund.de
Dekanat Physik
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 3503
Promotionsordnung:
www.chemie.uni-dortmund.de/fb03/de/Studium/Promotion/index.html
Chemie
www.chemie.uni-dortmund.de
Dekanat Chemie
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 5040
Promotionsordnung:
www.chemie.uni-dortmund.de/fb03/de/Studium/Promotion/index.html
Informatik
www.cs.uni-dortmund.de
Dekanat Informatik
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 2009
Promotionsordnung:
http://dekanat.cs.uni-dortmund.de/Ordnungen/Promotion/Promotion.html
Statistik
www.statistik.uni-dortmund.de
Dekanat Statistik
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 3109
Promotionsordnung:
www.statistik.uni-dortmund.de/de/content/studium/promotion/promotion.html
Bio- und Chemieingenieurwesen
www.bci.uni-dortmund.de
Dekanat Bio- und Chemieingenieurwesen
zur Dekanatshomepage

0231 755 - 5950
Promotionsordnung:
www.chemietechnik.uni-dortmund.de/phd/
Maschinenbau
www.mb.uni-dortmund.de
Dekanat Maschinenbau
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 2723
Promotionsordnung:
www.mb.tu-dortmund.de/cms/de/Fakultaet/Dissertationen/index.html
Elektrotechnik und
Informationstechnik
www.e-technik.uni-dortmund.de
Dekanat Elektrotechnik und Informationstechnik
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 2123
Promotionsseite:
http://www.e-technik.tu-dortmund.de/cms1/de/Lehre_Studium/Promotion/index.html
Raumplanung
www.raumplanung.uni-dortmund.de/rp
Dekanat Raumplanung
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 2284
Promotionsordnung:
http://www.raumplanung.uni-dortmund.de/rp/studium/
ordnungen/promo_ordnung_deu_1999.pdf


Fachschaftsinfo
www.raumplanung.uni-dortmund.de/fs/die_fachschaft/gremien/proma.htm
Bauwesen
www.bauwesen.uni-dortmund.de
Dekanat Bauwesen
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 2074
Promotionsordnung:
www.bauwesen.uni-dortmund.de/dekanat/fs_d_00.html
Wirtschafts- und Sozial-
wissenschaftliche Fakultät
www.wiso.tu-dortmund.de
Dekanat WiSo
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 5914
z.Z. keine Informationen online
Fakultät Erziehungswissenschaft
und Soziologie
www.fb12.uni-dortmund.de
Dekanat Fakultät 12
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 2194
Promotionsseite:
http://cms.fb12.uni-dortmund.de/promotion/
Fakultät Rehabilitationswissenschaften
www.fk-reha.uni-dortmund.de
Dekanat Rehabilitationswissenschaften
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 4541
Promotionsseite:
www.uni-dortmund.de/FB13/Sonstige/Promotion/index.html
Fakultät Humanwissenschaften und Theologie
www.fk14.uni-dortmund.de
Dekanat Humanwissenschaften und Theologie
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 2886
Promotionsordnung:
http://www.fk14.uni-dortmund.de/fakultaet-14/ordnungen.html
Fakultät Kulturwissenschaften
www.fb15.uni-dortmund.de
Dekanat Kulturwissenschaften
zur Dekanatshomepage
0231 755 - 2919
Promotionsseite:
www.kulturwissenschaften.tu-dortmund.de/cms/de/Promotionen/index.html
Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften
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9. Studium ohne Abitur

Grundsätzlich ist ein Studium ohne Abitur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen in ein höheres Fachsemester einzusteigen: Weitere Infos zum Studium ohne Abitur.

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